Auch, wenn die Inzidenzzahlen bundesweit fallen, werden die Ausbildungsdienste nach den geltenden Corona-Bestimmungen durchgeführt, d. h.:
· Vor Dienstbeginn ist unter Aufsicht in der Unterkunft ein Corona-Test für noch nicht abschließend Geimpfte durchzuführen, es sei denn, Tag genau liegt eine Test-Bescheinigung vor.
- In den Fahrzeugen ist Mund-/Nasenschutz zu tragen.
Die Einhaltung der geforderten Einschränkungen führt sicherlich eines Tages dazu, dass sie komplett aufgehoben werden.