Auch, wenn die Inzidenzzahlen bundesweit fallen, werden die Ausbildungsdienste nach den geltenden Corona-Bestimmungen durchgeführt, d. h.:
· Es finden Dienste in der Gruppe mit max. 12 Helfern statt. Zusätzlich werden nicht mitgezählt Geimpfte (2 Impfungen + 14 Tage) sowie Genesene.
· In den Räumen ist Mund-/Nasenschutz zu tragen.
· Bei Ausbildungsdienste im Freien ist ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten. Sofern das nicht möglich sein sollte, muss Mund-/Nasenschutz getragen werden.
· Vor Dienstbeginn ist unter Aufsicht in der Unterkunft ein Corona-Test für noch nicht abschließend Geimpfte durchzuführen, es sei denn, Tag genau liegt eine Test-Bescheinigung vor.
Die Einhaltung der geforderten Einschränkungen führt sicherlich eines Tages dazu, dass sie komplett aufgehoben werden.