Helfersprecher

Der Helfersprecher vertritt die Belange der Helferinnen und Helfer gegenüber dem Ortsbeauftragten und den Einheitsführern. Sie arbeiten vertrauensvoll zusammen.

  • Er ist der Ansprechpartner für den Ortsbeauftragten, im Vorfeld von Entscheidungen, Maßnahmen und Aktionen.
  • Er vertritt die Belange der Helfer und Helferinnen in THW-bezogenen Gremien, insbesondere in den Vorständen der örtlichen Helfervereinigung und der Ortsjugend.
  • Er wirkt mit bei grundsätzlichen, die ehrenamtlichen Belange betreffenden, Angelegenheiten des Ortsverbandes. Bei der Abberufung von Ortsbeauftragten sowie der Berufung und Abberufung von stellvertretenden Ortsbeauftragten, Einheitsführern, Unterführern und Jugendbetreuern und bei der Entlassung eines Helfers ohne dessen Antrag, der Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Helfern/ Helferinnen untereinander oder mit dem Ortsbeauftragten, auf Antrag eines der Betroffenen oder in Eigeninitiative in Absprache mit dem Ortsbeauftragten.
  • Er kann Sprechstunden in der Unterkunft abhalten. Zeitpunkt und Ort sind mit dem Ortsbeauftragten abzustimmen.
  • Im Arbeitsschutzausschuss des Ortsverbandes wirkt der Helfersprecher beratend mit.
  • Gemeinsam mit dem Ortsbeauftragten und den Einheitsführern wirkt der Helfersprecher bei der Verteilung der Mehraufwandsentschädigung mit.
  • Der Helfersprecher wirkt im Ortsausschuss an der Mitgestaltung und Weiterentwicklung des Ortsverbandes mit.
  • Das Auftreten in der Öffentlichkeit hat stets der Förderung des Ansehens des THW zu dienen.
  • Bei Veranstaltungen vertritt der Helfersprecher das Ehrenamt des Ortsverbandes im Einvernehmen mit dem Ortsbeauftragten.
  • Er hat das Recht auf Information.